Seit dem 02.01.2024 verordnen wir Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem so genannten „elektronischen Rezept“. Hierbei entfällt der Ausdruck des rosafarbenen Formulars. Bitte beachten Sie, dass wir gleich bei der ersten Verordnung im Quartal Ihre Versichertenkarte benötigen, da wir sonst kein Rezept ausstellen können! Vorbestellungen per Email, über die Homepage oder den Anrufbeantworter sind zwar weiterhin möglich, Ihr Rezept kann aber erst aktiviert werden, wenn wir Ihre Versichertenkarte in der Praxis eingelesen haben (zu Beginn jedes Quartals).
Anschließend gehen Sie einfach in die Apotheke Ihrer Wahl und erhalten dort gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte die verordneten Medikamente (alternativ per QR-Code auf einem speziellen Ausdruck oder per e-Rezept-App auf dem Smartphone).
Im Fall von Privatrezepten sowie bei Verordnung von Hilfsmitteln bleibt es bei den gewohnten Formularen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir sind Ihnen bei Fragen rund um das e-Rezept gerne behilflich!